Die Feuerungskontrolle von Öl-, Gas- und Holzheizungen hat zum Zweck, die Heizung auf deren Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, zu kontrollieren.
Dies geschieht mit der periodischen Feuerungskontrolle der Heizung. Dabei wird kontrolliert, ob die lufthygienischen und
energetischen Anforderungen der Eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten werden. Dies kann je nach Kanton und Gemeinde durch einen autorisierten Feuerungskontrolleur und/oder
Kaminfeger/Servicefachmann ausgeführt werden.